Hallo,da ich grad am umbauen meiner heckschürze bin,wollt ich mal fragen ob es erlaubt ist das man das kennzeichen bzw die ganze kennzeichen mulde nach rechts versetzt und etwas weiter nach unten ?
gruss Flo
Das Nummerschild muss 30 cm über dem Boden sein und beleuchtet .... kannst du auch nach rechts oder inne Heckklappe rein machen ... ist doch dir überlassen was du schön findest ...
Gruß Flo
Höhrt sich gut an,ich glaub die 30 cm schaff ich noch !
danke
lies aber lieber nochmal in der stvzo nach.
ich meine, dort gesehen zu haben, dass das kennzeichen nur dann, wenn es baulich nicht anders machbar ist (z. b. bei alfas) nicht mittig sein muss.
gruss,
tom
bei meinem Ex-ex-Auto wurde auch das Schild versetzt.
Normal war es in der Mitte.
Die ganze Stoßstange ist Eigenbau und der TÜV hat nix bemängelt.
Die Winde wurde auch auf eine Eigenkonstruktion geschaubt.
das ja ma nen heisser Ofen!
Wie willst du denn deine Heckschürze machen? Verlängern? Cleanen? ...
Geheimniss
das mit den 30cm gilt aber auch erst ab einem bestimmten baujahr ^^
*mal an den golf 1 denke, wo es ab werk grade mal 20cm über dem boden hängt...*
@blacky
lass es besser bleiben... nummernschilder dürfen nur aus der mitte versetzt werden wenn es wegen Lüftungsgitter, oder wegen som kasten (oder was auch immer das ist) wie beim paul im weg ist..
ich habs ja auch vorn und auch hinten nach rechts versetzt.. polizei und auch tüv -> nein :( starrenkasten könnten nicht blitzen blablabla... die sollten vielleicht mal daran denken das der alfa die schilder auch rechts hat und man von hinten doch eher selten blitzt -.-
naja auf jeden fall alles ordnungsgemäß gemacht.. die komplette mulde nach rechts versetzt inklusive beleuchtung natürlich.. aber nein, nicht tüvig
oder du setzt dir einfach dein auspuffrohr mitten mittig in die schürze rein.. dann muss das nummernschild ja da weg
gruß mike
und was hast du jetzt gemacht ? wieder rück gebaut ?
jop.. aber eigentlich nur weil dieser glasfaserblödsinn hoch gekommen ist... werd sie bearbeiten und wieder dran bauen..
hab sie jetzt einmal hier rumliegen^^
Ich hab ja auch noch eine zweite wenns ist dann bau ich eben auch hin und her wenn es dem tüv nicht passt ! will ja eh nur das hintere kennzeichen versetzen
Zitat:
ich habs ja auch vorn und auch hinten nach rechts versetzt.. polizei und auch tüv -> nein :(
So war grade mal kurz bei Tüv / Dekra und habe mal so nen
Hampelmann gefragt ... der hat mich ganz komisch angeschaut ...
Vorne 20cm von der Unterkante bis zum Boden ,
hinten 30cm ... und auf die Beleuchtung achten ...
hinten nur mittig es sei denn es gibt ne Ausnahmeregel für
das Auto
vorne und hinten darf es einen besitmmten +/- Winkel nicht über oder unterschreiten
Nach STVZO § 60 gibt es keine zwingende Vorschrift, dass das Kennzeichen mittig sitzen muß. Es ist nur ein Sichtwinkel von 30 Grad bzgl. der Fahrzeugmitte nach links und rechts einzuhalten. Das Kennzeichen darf maximal 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Weiterhin darf das Kennzeichen nicht über die Fahrzeugbreite hinausreichen. Natürlich darf ein Kennzeichen auch niemanden gefährden.