ist legal!
3 punkte dazu:
- nicht während der fahrt anhaben
- nicht den verkehr blenden/ablenken
- nicht nach aussen scheinen
hab die 6fach 3chip soffitte vom Tom (fuers-auto.de) drin. ist nur weiter zu empfehlen. nimm lieber die mit 6 leds, dann erkennste ,mehr im auto. blau ist eh schon ne sehr dunkle farbe.
schau mal im profil, da ist ein bild von meiner beleuchtung (IM STAND) alles legal. hatte weder mit dem tüv noch mit den grünen deswegen probleme gehabt.
gruß
olli
ja ok
dann werd ich sie mir morgen auch bestellen :P
ich hab die selben wie olli mit 6 leds. sehr empfehlendswert
is legal da geb ich olli recht.
darf man auch während der fahrt anhaben (außer die lampe im himmel- die muss während der fahrt aus sein)
erstens nervt die beim fahren, auserdem blendet sie dich selbst.
aber jegliche fussbeleuchtung darf an sein.
wie gesagt die zwei punkte sind am wichtigsten :
- nicht den verkehr blenden/ablenken
- nicht nach aussen scheinen
ich hab mir noch nen zusätzlichen heckscheibenheizungsschalter gekauft und die gesamte zusätzliche innenraumbeleuchtung (4 Neons und zwei Strobo Lichter) daran mit angeschlossen. und wenn halt ein bulle sich stört ist sie mit einen knopfdruck aus. da das gesamte bedienteil e lackiert ist sieht man auch kein zeichen doppelt.
und bei mir hab ich noch 2 led leisten mit an die innenbeleuchtung angeklemmt die dann nur mitbrennt wenn die türn auf sind.
msfg
oke.... wobei mich ne fußraumbeleuchtung beim fahren auch ablenken würde.
habs auf die türkontakte geschaltet.
aber das muss ja jeder selber wissen.
danke für die unterstützung robert
gruß
olli
kennst mich ja ,bin für jeden scheiß zu haben
aber stören tut die fussbeleuchtung nicht.
ist ganz praktisch wenn man mal seine füße sucht
Also ich hab auch die blauen 6 Fach Soffitten vom Tom in Blau als Innenraumbeleuchtung und erstens sieht es super aus zweitens sind die 6er schön stark.....und 3. hat mich Tom bis dato immer auf alles was kein STVO hat hingewiesen......aber bei den Soffitten hat er nix gesagt deshalb bin ich mir sicher das die erlaubt sind.....
huhu,
da ist man einmal im feiertag und schon haette man was schreiben sollen.
ich hab mich lange mit der innenraumbeleuchtung und deren legalitaet befasst.
ist eine nicht 100% klare angelegenheit, da sehr schwammig formuliert und "blenden" sowie "nach aussen strahlen" jeder anders sieht.
vorab:
verboten ist:
- beleuchtung, die blau BLINKT (hoheitszeichen, verwechslungsgefahr)
- beleuchtung, die den fahrer blendet.
- beleuchtung, die deutlich nach aussen wirkt (oft wird dazu gesagt, wenn die direkte lichtquelle von aussen sichtbar ist) und andere fahrzeuge irritieren koennte.
da die innenraumbeleuchtung nicht blau blinkt und in die originalaufnahmepunkte eingesetzt wird und somit auch nicht extrem nach aussen wirken kann, ist diese in meinen (und auch in denen der dazu konsultierten polizisten) augen VOLLKOMMEN LEGAL.
uebrigens habe ich fuer die superflux-produkte den legalitaets-hinweis auf die startseite gepackt, hier:
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gruss,
tom
Die Leuchte im Himmel darf während der fahrt überhaupt nicht eingeschaltet sein, egal ob da blaue, grüne, pinke LED's oder die originale Glühfadenlampe drin steckt.
Nur so als Dipp am rande